Vertragsrecht.
Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung und Durchführung von Verträgen, verbunden mit Ansprüchen, Rechten und Verpflichtungen.
Die häufig gehörte Aussage: "Ich habe nichts Schriftliches, also ist kein Vertrag zustande gekommen" stimmt in vielen Fällen nicht. Denn in der Regel kommt ein Vertrag formlos zustande – mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Eine Ausnahme hiervon bildet z.B. der Kauf einer Immobilie.
Ein Widerrufsrecht gibt es nur in einigen Ausnahmefällen (so z.B. wenn eine Privatperson im Internet bei einem Unternehmen etwas bestellt).
Umgekehrt ist nicht immer ein Vertrag zustande gekommen, wo das behauptet wird, gerade bei unsauberen Geschäftspraktiken im Internet (sog. "Abo- Fallen").
Wird bei Verträgen ein Formular verwendet oder sollen allgemeine Geschäftsbedingungen, wie z.B. Liefer- oder Einkausfbedingungen, vereinbart werden, ist besondere Vorsicht geboten. Abweichungen von gesetzlichen Bedingungen unterliegen hier starken Einschränkungen. Dies gilt vor allem beim sog. Gewährleistungsausschluss.
Ist ein Vertrag geschlossen, können bei der Vertragsdurchführung Probleme entstehen, so z.B. wenn die gelieferte Ware fehlerhaft ist oder gar nicht erst geliefert wird, bzw. wenn der Kunde nicht zahlt.
Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit der optimalen Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem bereits geschlossenen Vertrag, bzw. bei Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden.
Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.