Scheidung.

Eine Ehe kann zum Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Bei Vorliegen eines sog. Härtefalles ist ausnahmsweise auch eine frühere Scheidung möglich. Ist ein Auslandsbezug gegeben, kann es sein, dass ausländisches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, das andere Voraussetzungen haben kann. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist weitgehend der Ehe gleichgestellt. Daher sind die Voraussetzungen und Folgen der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Scheidungsrecht vergleichbar.

Versorgungsausgleich
Regelmäßig wird mit Scheidung auch der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Die Durchführung des Versorgungsausgleiches ist gesetzlich vorgesehen. Er findet nur dann nicht statt, wenn eine Ehe von kurzer Dauer vorliegt oder nur geringfügige Rentenanrechte auszugleichen sind. Durch eine notariell zu beurkundende Vereinbarung können die Eheleute aber auch Abweichungen zur gesetzlichen Regelung treffen.

Vermögensauseinandersetzung
Mit der endgültigen Trennung als Eheleute sollte auch das Vermögen getrennt werden. Es reicht häufig nicht aus einfach nur dasjenige, was bei der Trennung oder Scheidung vorhanden ist zu teilen. Vielmehr kommt es darauf an, in welchem Güterstand Sie gelebt haben. Wurde nichts vereinbart, so ist dies die sog. Zugewinngemeinschaft. Diese bedeutet, dass nur derjenige, der während der Ehe höhere Vermögenswerte erworben hat, dem anderen einen Ausgleich zu zahlen hat. Die Berechnung ist nicht einfach, denn das Vermögen, das bei der Heirat vorhanden war, ist um den Inflationsausgleich zu bereinigen. Auch haben Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat, einen Sonderstatus.

Bei Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die Steuerkanzlei Kurz, die vorsorgende Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen anbietet. Es werden jedoch keine streitigen Verfahren durchgeführt.

Lassen Sie sich daher unbedingt in einer Scheidungssituation anwaltlich beraten.

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