Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir beraten Sie bei Verträgen unter Geschäftsleuten sowie Verträgen mit Privatpersonen.
Bei Verträgen unter Geschäftsleuten gelten teilweise andere gesetzliche Regelungen als bei Verträgen mit Privatpersonen. Kaufleute unterliegen z.B. umfangreichen Untersuchungs- und Kontrollpflichten, zum Teil gelten weniger strenge Formvorschriften. So ist z.B. auch eine mündliche Bürgschaftserklärung eines Kaufmannes wirksam. Tätigt ein Unternehmer mit einem Verbraucher Geschäfte, so sind Verbraucherschutzvorschriften zu beachten, die z.T. Belehrungspflichten und Widerrufsrechte beinhalten.
Werden im Vetrieb Handelsverteter eingesetzt, so ergeben sich hieraus spezifische Fragestellungen, z.B. in Bezug auf ein Wettbewerbsverbot. Diese ist insbesondere für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur mit Einschränkungen zulässig, sog. "bezahlte Karenz".
Wenn Sie unternehmerisch tätig sind oder vor einer Unternehmensgründung stehen, kann es sinnvoll sein durch Gründung einer Gesellschaft, wie z.B. einer GmbH, die Haftung zu beschränken, um zu vermeiden, dass Ihr privates Vermögen nicht für Schulden des Unternehmens haftet, wenn etwas schief geht.
Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, bedarf es klarer Absprachen über Zuständigkeiten. Diese werden am Besten in einem Gesellschaftsvertrag geregelt. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.