Fluggastrecht.

Wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet oder wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges verpassen, kann Ihnen nach der EG-Verordnung 261/04 ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600,00 Euro zustehen. Gleiches gilt für den Fall, dass Ihr Flug annuliert worden ist – oder wenn Sie durch Überbuchung o.ä. nicht mitgenommen worden sind.

Der Knackpunkt: Fluggesellschaften sind häufig erst dann zur Zahlung bereit, nachdem der Anspruch über einen Anwalt geltend gemacht wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, von Beginn an auf professionellen Rechtsbeistand zu setzen. Die Kosten sind geringer als Sie denken und im Erfolgsfall zahlt die Fluggesellschaft zusätzlich zur Ausgleichszahlung auch die Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.

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