Erbrecht.

Wir beraten Sie für eine vorausschauende Nachlaßplanung.

Auch wenn sich niemand gerne mit dem eigenen Tod beschäftigt: Wissen Sie, wer Ihr Erbe antritt, wenn Sie nicht durch Testament oder Erbvertrag vorgesorgt haben? Entspricht die gesetzliche Regelung Ihren Wünschen? Soll beispielsweise bei einer "Patchwork-Ehe" Ihr Vermögen in Ihrem Familienstamm verbleiben? Oder soll vermieden werden, dass Ihr Unternehmen auf einen oder mehrere Erben übergeht, die sich mit dem Betrieb gar nicht auskennen?

Dann ist eine vorausschauende Nachlaßplanung notwendig. Durch geschickte Gestaltung können auch Steuerfreibeträge besser ausgenutzt werden.
Sind Sie Erbe oder pflichtteilsberechtigt, so gilt es Ihre Rechte zu wahren. Zur Berechnung Ihres Anspruches können auch Vermögenswerte, die nicht mehr im Nachlaß vorhanden sind, von Bedeutung sein. So können Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten vorgenommen hat, zur Berechnung des Pflichtteilsanspruches ganz oder anteilig dem Nachlaß zugerechnet werden, so dass sich der Pflichtteilsanspruch erhöht. Unter Geschwistern können sog. Ausstattungen auch nach Ablauf von 10 Jahren bei der Erbauseinandersetzung noch von Bedeutung sein.

Bei Fragen rund um das Thema „Erben, Vererben, Nachlaßplanung“ wenden Sie sich bitte an die Steuerkanzlei Kurz.

Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.

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