Ehe- und Familienrecht.
Das Ehe- und Familienrecht ist ein weites Feld.
Eheverträge
Bis dass der Tod uns scheidet? Das wird immer seltener. Daher sollte man bereits vor oder bei der Heirat – also zu einem Zeitpunkt, in dem man noch miteinander reden kann – an einen Ehevertrag denken. Ein Ehevertrag kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt und sogar noch in der Trennungsphase geschlossen werden. Im Ehevertrag können z.B. Unterhaltszahlungen oder Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall vereinbart werden. Aus Angst vor hohen Ausgleichzahlungen wird häufig vorschnell die Gütertrennung gewählt. Diese kann im Todesfall für den überlebenden Ehegatten nachteilig sein, was häufig nicht bedacht wird. Es gibt andere Konstellationen, die dazu führen, dass Ausgleichzahlungen vermieden werden. Auch können bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich herausgenommen werden, z.B. Betriebsvermögen. Lassen Sie sich beraten, welche Gestaltungsmöglichkeit Ihren individuellen Bedürfnissen am ehesten entspricht.
Unterhalt
Nach einer Trennung stellt sich rasch die Frage, wie es finanziell für die Beteiligten weitergeht. Die Unterhaltsbemessung ist unterschiedlich, je nach dem, ob Unterhalt für ein volljähriges oder minderjähriges Kind, für die Zeit der Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder nach der Scheidung Unterhalt verlangt wird. Auch ist das Einkommen, das zur Verfügung steht, von Bedeutung. Gleichzeitig muss dem Unterhaltsverpflichteten ein Mindesteinkommen verbleiben, damit er selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Um allen Beteiligten möglichst gerecht zu werden, gibt es gesetzliche Regelungen dazu, wer Unterhalt verlangen kann. Diese Regelungen werden durch umfangreiche Rechtsprechung zur Berechnung des Unterhaltes im Einzelnen ergänzt.
Vermögensauseinandersetzung
Im Zusammenhang mit einer Trennung ist auch das Vermögen auseinanderzusetzen. Haben Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese sieht im Trennungsfall nicht einfach eine Halbierung des vorhandenen Vermögens und der Schulden vor. Ein finanzieller Ausgleich findet nur statt, wenn ein Ehegatte während der Ehe größeres Vermögen erworben hat, als der andere. Es kommt also auch darauf an, was im Zeitpunkt der Heirat vorhanden war – oder nicht. Erbschaften oder Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhielt, spielen bei der Bewertung eine Sonderrolle, da sie auch dem sog. Anfangsvermögen zugerechnet werden.
Bei Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die Steuerkanzlei Kurz, die vorsorgende Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen anbietet. Es werden jedoch keine streitigen Verfahren durchgeführt.
Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.