Arbeitsrecht.
Wir bieten Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessvertretung in arbeitsrechtlichen Fragen.
- Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Arbeitnehmerschutzrecht, dennoch hat auch ein Arbeitgeber Rechte. Es sind aber zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist daher besondere Vorsicht geboten. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen.
- Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes möglich.
- Ist ein Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden muss er rasch reagieren. Eine sog. Kündigungsschutzklage ist in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung zu erheben. Danach kann sie verspätet sein.
- Arbeitsvertraglich sind oft sog. Verfallfristen vereinbart. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag (z.B. auf rückständigen Lohn) müssen dann rasch geltend gemacht werden.
- Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung einer Kündigung ist Vorsicht geboten, denn bei falscher Formulierung kann dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld drohen, sollte er nicht unmittelbar nach Vertragsbeendigung einen neuen Arbeitsplatz finden.
Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.